Brandrisiko Wallbox

Die Anzahl der Elektroautos auf unseren Straßen nimmt immer stärker zu und bei dieser Entwicklung soll noch lange nicht Schluss sein.

Titelstory mit Ralf Maier

Sachverständiger für Brandschutz, Brandschutzfachplaner und Brandoberinspektor

Die Anzahl der Elektroautos auf unseren Straßen nimmt immer stärker zu und bei dieser Entwicklung soll noch lange nicht Schluss sein.

Geladen werden diese Fahrzeuge dabei weniger an den effektvollen Ladesäulen im öffentlichen Raum, sondern schwerpunktmäßig nachts in den privaten Garagen.

Hausverwalter und Immobilienmanager sollten sich daher künftig auch immer häufiger mit dem Wunsch nach Wallboxen in Gemeinschaftsgaragen konfrontiert sehen und das aktuelle Wohnungseigentumsgesetz gibt hierzu sogar einen Anspruch. Wir haben auf den Brandschutzaspekt der Wallboxen in privaten Garagen geschaut und uns dazu mit dem E+H Brandschutzexperten Ralf Maier unterhalten.  

Herr Maier, wer sollte vor dem Einbau einer Wallbox oder anderer Ladestellen für Elektrofahrzeuge einen Brandschutzexperten zurate ziehen?

Bei gewerblichen oder öffentlichen Neubauten ist über ein Brandschutzkonzept durch Brandschutzsachverständige das Thema Ladestationen für Elektrofahrzeuge in der Regel beurteilt und entsprechend bemessen. Aber auch bei Bestandsgebäuden im privaten und öffentlichen Bereich empfiehlt sich im Zusammenhang mit der Installation von Ladestationen in Garagen oder im Freien, den baulichen Brandschutz durch Brandschutzsachverständige überprüfen zu lassen. Häufig entspricht der Zustand bei älteren Bestandsgebäuden nicht den aktuellen Anforderungen des Baurechts. Auch wenn formell keine Anforderungen an eine brandschutztechnische Ertüchtigung bestehen, sollte der bauliche Brandschutz aus Eigenschutzgründen verbessert werden.

Auf was sollte dabei besonders geachtet werden, wo könnten Gefahren lauern?

Häufig sind die Wände von Garagen bzw. die Außenwände von Gebäuden mit brennbaren Materialien gedämmt. Kommt es im Bereich der Ladestationen zum Brand, kann sich dieser entlang der Wand- oder Fassadendämmung schnell weiterentwickeln. Daher wird empfohlen, zwischen Wallbox und gedämmter Wand eine ausreichend dimensionierte, nicht brennbare Unterlage einzubauen. Werden im Rahmen der Installationsarbeiten für Wallboxen Wände mit Anforderungen an den Feuerwiderstand zur Kabeldurchführung durchbohrt, müssen die Durchdringungen mit gleichem Feuerwiderstand mit zugelassenen Systemen nachgeschottet werden. Hierbei sind die Vorgaben der Leitungsanlagenrichtlinie zu beachten.

Im Bereich von Wallboxen sollten grundsätzlich keine brennbaren Gegenstände gelagert werden, die im Falle eines Brandes der Ladestationen die Brandentwicklung begünstigen würden. Entsprechende Regelungen hierzu enthält auch die Garagenverordnung.

Um die Früherkennung eines Brandes der Ladestationen zu gewährleisten, wird der Einsatz von funkvernetzten Rauchmeldern empfohlen.

Auf was ist bei der Auswahl der beauftragten Installationsfirma zu achten?

Unabhängig von der Art der Ladestation, die für E-Autos verwendet werden soll, muss die Installation zwingend durch eine zertifizierte Elektrofachfirma vorgenommen werden. Dies garantiert nicht nur eine Montage entsprechend den technischen Regeln, sondern gewährleistet auch, dass die Stromversorgung für den erhöhten Elektrizitätsbedarf ausreichend ausgelegt- und genügend abgesichert ist. Elektrofachfirmen werden den Betreiber darüber hinaus über die weitergehende Überwachung der Wallboxen durch Brandschutzschalter – sogenannte AFDD- Schalter, zur Erkennung von Fehlerlicht- oder Störlichtbögen – beraten können.

Welche Verantwortung trägt der Hausverwalter in diesem Fall?

Bei gewerblicher Nutzung sind Ladestationen für Elektrofahrzeuge in die regelmäßigen Elektroprüfungen nach DGUV 3 mit einzubeziehen. Es ist darauf zu achten, dass bestehende Wartungsverträge entsprechend erweitert werden. Die Hausverwaltungen sind nach Einbau von Wallboxen mit zugehöriger Elektroinstallation dafür verantwortlich, vom Anlagenerrichter die entsprechenden Dokumentationsunterlagen wie z. B. Übereinstimmungserklärungen bzw. bauaufsichtliche Zulassungsbescheide einzuholen. Werden zur Überwachung der Ladestationen Rauchwarnmelder installiert, sind diese regelmäßig nach Herstellerangaben, mindestens jedoch alle 12 Monate, durch einen Fachkundigen zu überprüfen. Es müssen entsprechende Wartungsverträge abgeschlossen bzw. bestehende Wartungsvereinbarungen erweitert werden.

Ralf Maier

Sachverständiger für Brandschutz, Brandschutzfachplaner und Brandoberinspektor

Subscribe to newsletter

Subscribe to receive the latest blog posts to your inbox every week.

By subscribing you agree to with our Privacy Policy.
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.

MIT HOCHWASSER UMGEHEN LERNEN

Inside ease Weihnachtsspende

ease Interview Ziele 2024

Events Eventausblick 2024

Herunterladen

Brandrisiko Wallbox

Die Anzahl der Elektroautos auf unseren Straßen nimmt immer stärker zu und bei dieser Entwicklung soll noch lange nicht Schluss sein.

Geladen werden diese Fahrzeuge dabei weniger an den effektvollen Ladesäulen im öffentlichen Raum, sondern schwerpunktmäßig nachts in den privaten Garagen.

Hausverwalter und Immobilienmanager sollten sich daher künftig auch immer häufiger mit dem Wunsch nach Wallboxen in Gemeinschaftsgaragen konfrontiert sehen und das aktuelle Wohnungseigentumsgesetz gibt hierzu sogar einen Anspruch. Wir haben auf den Brandschutzaspekt der Wallboxen in privaten Garagen geschaut und uns dazu mit dem E+H Brandschutzexperten Ralf Maier unterhalten.  

Herr Maier, wer sollte vor dem Einbau einer Wallbox oder anderer Ladestellen für Elektrofahrzeuge einen Brandschutzexperten zurate ziehen?

Bei gewerblichen oder öffentlichen Neubauten ist über ein Brandschutzkonzept durch Brandschutzsachverständige das Thema Ladestationen für Elektrofahrzeuge in der Regel beurteilt und entsprechend bemessen. Aber auch bei Bestandsgebäuden im privaten und öffentlichen Bereich empfiehlt sich im Zusammenhang mit der Installation von Ladestationen in Garagen oder im Freien, den baulichen Brandschutz durch Brandschutzsachverständige überprüfen zu lassen. Häufig entspricht der Zustand bei älteren Bestandsgebäuden nicht den aktuellen Anforderungen des Baurechts. Auch wenn formell keine Anforderungen an eine brandschutztechnische Ertüchtigung bestehen, sollte der bauliche Brandschutz aus Eigenschutzgründen verbessert werden.

Auf was sollte dabei besonders geachtet werden, wo könnten Gefahren lauern?

Häufig sind die Wände von Garagen bzw. die Außenwände von Gebäuden mit brennbaren Materialien gedämmt. Kommt es im Bereich der Ladestationen zum Brand, kann sich dieser entlang der Wand- oder Fassadendämmung schnell weiterentwickeln. Daher wird empfohlen, zwischen Wallbox und gedämmter Wand eine ausreichend dimensionierte, nicht brennbare Unterlage einzubauen. Werden im Rahmen der Installationsarbeiten für Wallboxen Wände mit Anforderungen an den Feuerwiderstand zur Kabeldurchführung durchbohrt, müssen die Durchdringungen mit gleichem Feuerwiderstand mit zugelassenen Systemen nachgeschottet werden. Hierbei sind die Vorgaben der Leitungsanlagenrichtlinie zu beachten.

Im Bereich von Wallboxen sollten grundsätzlich keine brennbaren Gegenstände gelagert werden, die im Falle eines Brandes der Ladestationen die Brandentwicklung begünstigen würden. Entsprechende Regelungen hierzu enthält auch die Garagenverordnung.

Um die Früherkennung eines Brandes der Ladestationen zu gewährleisten, wird der Einsatz von funkvernetzten Rauchmeldern empfohlen.

Auf was ist bei der Auswahl der beauftragten Installationsfirma zu achten?

Unabhängig von der Art der Ladestation, die für E-Autos verwendet werden soll, muss die Installation zwingend durch eine zertifizierte Elektrofachfirma vorgenommen werden. Dies garantiert nicht nur eine Montage entsprechend den technischen Regeln, sondern gewährleistet auch, dass die Stromversorgung für den erhöhten Elektrizitätsbedarf ausreichend ausgelegt- und genügend abgesichert ist. Elektrofachfirmen werden den Betreiber darüber hinaus über die weitergehende Überwachung der Wallboxen durch Brandschutzschalter – sogenannte AFDD- Schalter, zur Erkennung von Fehlerlicht- oder Störlichtbögen – beraten können.

Welche Verantwortung trägt der Hausverwalter in diesem Fall?

Bei gewerblicher Nutzung sind Ladestationen für Elektrofahrzeuge in die regelmäßigen Elektroprüfungen nach DGUV 3 mit einzubeziehen. Es ist darauf zu achten, dass bestehende Wartungsverträge entsprechend erweitert werden. Die Hausverwaltungen sind nach Einbau von Wallboxen mit zugehöriger Elektroinstallation dafür verantwortlich, vom Anlagenerrichter die entsprechenden Dokumentationsunterlagen wie z. B. Übereinstimmungserklärungen bzw. bauaufsichtliche Zulassungsbescheide einzuholen. Werden zur Überwachung der Ladestationen Rauchwarnmelder installiert, sind diese regelmäßig nach Herstellerangaben, mindestens jedoch alle 12 Monate, durch einen Fachkundigen zu überprüfen. Es müssen entsprechende Wartungsverträge abgeschlossen bzw. bestehende Wartungsvereinbarungen erweitert werden.

Ralf Maier

Sachverständiger für Brandschutz, Brandschutzfachplaner und Brandoberinspektor