Das WEG - Geschichte, Entwicklung und Hintergründe

Die Wurzeln des WEG-Rechts reichen, gerade im Südwesten Deutschlands, zurück bis in Napoléons Zeiten. Bereits damals erlaubte sein Code civil die Aufteilung von Immobilien in getrenntes Eigentum für mehrere Personen: dem Stockwerkseigentum – die Aufteilung konnte willkürlich erfolgen.

Das am 01.01.1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch hat dies bewusst nicht übernommen, sodass die Möglichkeit entfiel, eine Immobilie auf mehrere Eigentümer aufzuteilen. Das bereits bestehende Stockwerkseigentum galt weiter, durfte aber nicht neu begründet werden. Wer sich kein ganzes Haus leisten kann, der soll tunlichst zur Miete wohnen – so die Auffassung damals. Etwas mehr als 50 Jahre später war die Situation dann eine ganz andere. Der Zweite Weltkrieg war gerade zu Ende, als das Konstrukt, das es ermöglichen sollte, das Eigentum an einer Immobilie mittels Teilungserklärung zu trennen und auf mehrere Eigentümer zu verteilen, als große Chance des Wiederaufbaus erkannt wurde.

Dieses Mal sollte die Aufteilung nicht willkürlich, sondern geordnet, gewissermaßen „in Scheiben“, erfolgen. Voraussetzung war und ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Dies war die Geburtsstunde des Wohnungseigentumsgesetzes. Bis ins Jahr 2007 dauerte es dann, bis das Gesetz erstmals umfassend reformiert wurde. Die Einführung der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft und damit die Differenzierung zwischen dem Verband der Eigentümer als juristische Person und jedem einzelnen Eigentümer als natürliche Person war bahnbrechend und löste entscheidende Probleme. An zahlreichen anderen Stellen entstanden aber neue Fragestellungen, die bis heute nicht zufriedenstellend gelöst werden konnten. Vor diesem Hintergrund überrascht es kaum, dass das WEG nach verhältnismäßig kurzer Zeit im Jahr 2020 seine zweite grundlegende Reform erfahren hat. Die entscheidende Motivation allerdings ist eine andere.

Förderung der E-Mobilität als Triebfeder

Das große Ziel, die E-Mobilität weiter zu fördern und massentauglich zu machen, war der Hauptantrieb der nun anstehenden Gesetzesreform. Weitere Ziele wurden dann von der Politik ergänzt. So geht es unter anderem um das Kräfteverhältnis zwischen der Gemeinschaft und dem einzelnen Eigentümer, die Macht des Verwalters, bauliche Veränderungen und die Kostenverteilung, die Gründungsphase einer WEG und eben darum, die offenen Fragen, mit denen sich die Immobilienwirtschaft seit der letzten Reform im Jahr 2007 herumschlagen musste und die weder Rechtsprechung noch Literatur zufriedenstellend beantworten konnten, endlich aufzulösen. Gelingt das? Davon ist durchaus auszugehen, dafür werden aber vermutlich an anderen Stellen neue Probleme entstehen, die die Gerichte in den kommenden Jahren beschäftigen werden.

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Das WEG - Geschichte, Entwicklung und Hintergründe

Das am 01.01.1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch hat dies bewusst nicht übernommen, sodass die Möglichkeit entfiel, eine Immobilie auf mehrere Eigentümer aufzuteilen. Das bereits bestehende Stockwerkseigentum galt weiter, durfte aber nicht neu begründet werden. Wer sich kein ganzes Haus leisten kann, der soll tunlichst zur Miete wohnen – so die Auffassung damals. Etwas mehr als 50 Jahre später war die Situation dann eine ganz andere. Der Zweite Weltkrieg war gerade zu Ende, als das Konstrukt, das es ermöglichen sollte, das Eigentum an einer Immobilie mittels Teilungserklärung zu trennen und auf mehrere Eigentümer zu verteilen, als große Chance des Wiederaufbaus erkannt wurde.

Dieses Mal sollte die Aufteilung nicht willkürlich, sondern geordnet, gewissermaßen „in Scheiben“, erfolgen. Voraussetzung war und ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Dies war die Geburtsstunde des Wohnungseigentumsgesetzes. Bis ins Jahr 2007 dauerte es dann, bis das Gesetz erstmals umfassend reformiert wurde. Die Einführung der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft und damit die Differenzierung zwischen dem Verband der Eigentümer als juristische Person und jedem einzelnen Eigentümer als natürliche Person war bahnbrechend und löste entscheidende Probleme. An zahlreichen anderen Stellen entstanden aber neue Fragestellungen, die bis heute nicht zufriedenstellend gelöst werden konnten. Vor diesem Hintergrund überrascht es kaum, dass das WEG nach verhältnismäßig kurzer Zeit im Jahr 2020 seine zweite grundlegende Reform erfahren hat. Die entscheidende Motivation allerdings ist eine andere.

Förderung der E-Mobilität als Triebfeder

Das große Ziel, die E-Mobilität weiter zu fördern und massentauglich zu machen, war der Hauptantrieb der nun anstehenden Gesetzesreform. Weitere Ziele wurden dann von der Politik ergänzt. So geht es unter anderem um das Kräfteverhältnis zwischen der Gemeinschaft und dem einzelnen Eigentümer, die Macht des Verwalters, bauliche Veränderungen und die Kostenverteilung, die Gründungsphase einer WEG und eben darum, die offenen Fragen, mit denen sich die Immobilienwirtschaft seit der letzten Reform im Jahr 2007 herumschlagen musste und die weder Rechtsprechung noch Literatur zufriedenstellend beantworten konnten, endlich aufzulösen. Gelingt das? Davon ist durchaus auszugehen, dafür werden aber vermutlich an anderen Stellen neue Probleme entstehen, die die Gerichte in den kommenden Jahren beschäftigen werden.