Der Zertifizierte Verwalter

Seit Dezember 2020 kennt das damals neu in Kraft getretene Wohnungseigentumsgesetz den Begriff des zertifizierten Verwalters. Neben den Regelungen der Gewerbeordnung wurde damals eine weitere Fortbildungsverpflichtung eingeführt, die sogar eine Prüfung beinhaltet.

Seit Dezember 2020 kennt das damals neu in Kraft getretene Wohnungseigentumsgesetz den Begriff des zertifizierten Verwalters. Neben den Regelungen der Gewerbeordnung wurde damals eine weitere Fortbildungsverpflichtung eingeführt, die sogar eine Prüfung beinhaltet. Durchatmen lies die Hausverwalter, dass eine zweijährige Übergangsfrist eingeführt wurde, was bedeutet, dass der Anspruch einer WEG auf einen zertifizierten Verwalter noch nicht direkt nach Inkrafttreten des Gesetzes bestand. Viele Verwalter, das ergeben aktuelle Umfragen, haben sich aufgrund dessen auch nicht wirklich intensiv mit dem Themengebiet auseinandergesetzt. Nun sind die zwei Jahre aber vorüber und es ist durchaus damit zu rechnen, dass ein bedeutender Anteil der Eigentümergemeinschaften nach und nach einen zertifizierten Verwalter fordern werden. Dies beschert nichtzertifizierten Verwaltern einen bedeutenden Wettbewerbsnachteil. Aufgrund von Kapazitätsengpässen bei der Prüfungsabnahme wurde zwar die Übergangsfrist noch mal um ein Jahr verlängert, aber wir nutzen die Gelegenheit trotzdem, um die Fakten zum zertifizierten Verwalter noch einmal zusammenzutragen.

Wer ist für die Fortbildung und die Prüfung zuständig
und was sind die Inhalte?

Die Prüfung wird durch die Industrie- und Handelskammern abgenommen.
Der Rahmenplan sieht vier Themenbereiche vor:

1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft
2. Rechtliche Grundlagen
3. Kaufmännische Grundlagen
4. Technische Grundlagen

Beeinflusst die Zertifizierung die Weiterbildungspflicht nach der Gewerbeordnung?

Nein, die bekannte Weiterbildungspflicht bleibt unverändert bestehen.

Gibt es Ausnahmen vom Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter?

Gemeinschaften mit weniger als neun Sondereigentumsrechten haben keinen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter, ebenso solche, in denen einer der Eigentümer die Verwaltung übernimmt. Wenn weniger als ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter fordern, besteht ebenso kein Anspruch.


Wer darf sich auch ohne Prüfung als zertifizierter Verwalter bezeichnen?

• Personen, die für das Richteramt befähigt sind
• Immobilienkaufleute
• Kaufleute in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
• Geprüfte Immobilienfachwirte
• Personen mit immobilienwirtschaftlichem Hochschulabschluss


Wie wird ein Unternehmen zum zertifizierten Verwalter?

Personen- oder Kapitalgesellschaften werden zu zertifizierten Verwaltern, wenn die Beschäftigten, die unmittelbar mit der WEG-Verwaltung betraut sind, die Prüfung bestanden haben oder keine machen müssen.


Ab wann gilt eine Prüfung als bestanden?

Zum Bestehen der Prüfung müssen 50 % in allen Teilbereichen erreicht werden.


Was kostet die Teilnahme an der Prüfung?

Die Prüfungsgebühr beträgt 340 Euro. Hinzu kommen die Lohnkosten, Schulungskosten sowie ggf. Reise- und Übernachtungskosten.

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Der Zertifizierte Verwalter

Seit Dezember 2020 kennt das damals neu in Kraft getretene Wohnungseigentumsgesetz den Begriff des zertifizierten Verwalters. Neben den Regelungen der Gewerbeordnung wurde damals eine weitere Fortbildungsverpflichtung eingeführt, die sogar eine Prüfung beinhaltet. Durchatmen lies die Hausverwalter, dass eine zweijährige Übergangsfrist eingeführt wurde, was bedeutet, dass der Anspruch einer WEG auf einen zertifizierten Verwalter noch nicht direkt nach Inkrafttreten des Gesetzes bestand. Viele Verwalter, das ergeben aktuelle Umfragen, haben sich aufgrund dessen auch nicht wirklich intensiv mit dem Themengebiet auseinandergesetzt. Nun sind die zwei Jahre aber vorüber und es ist durchaus damit zu rechnen, dass ein bedeutender Anteil der Eigentümergemeinschaften nach und nach einen zertifizierten Verwalter fordern werden. Dies beschert nichtzertifizierten Verwaltern einen bedeutenden Wettbewerbsnachteil. Aufgrund von Kapazitätsengpässen bei der Prüfungsabnahme wurde zwar die Übergangsfrist noch mal um ein Jahr verlängert, aber wir nutzen die Gelegenheit trotzdem, um die Fakten zum zertifizierten Verwalter noch einmal zusammenzutragen.

Wer ist für die Fortbildung und die Prüfung zuständig
und was sind die Inhalte?

Die Prüfung wird durch die Industrie- und Handelskammern abgenommen.
Der Rahmenplan sieht vier Themenbereiche vor:

1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft
2. Rechtliche Grundlagen
3. Kaufmännische Grundlagen
4. Technische Grundlagen

Beeinflusst die Zertifizierung die Weiterbildungspflicht nach der Gewerbeordnung?

Nein, die bekannte Weiterbildungspflicht bleibt unverändert bestehen.

Gibt es Ausnahmen vom Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter?

Gemeinschaften mit weniger als neun Sondereigentumsrechten haben keinen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter, ebenso solche, in denen einer der Eigentümer die Verwaltung übernimmt. Wenn weniger als ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter fordern, besteht ebenso kein Anspruch.


Wer darf sich auch ohne Prüfung als zertifizierter Verwalter bezeichnen?

• Personen, die für das Richteramt befähigt sind
• Immobilienkaufleute
• Kaufleute in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
• Geprüfte Immobilienfachwirte
• Personen mit immobilienwirtschaftlichem Hochschulabschluss


Wie wird ein Unternehmen zum zertifizierten Verwalter?

Personen- oder Kapitalgesellschaften werden zu zertifizierten Verwaltern, wenn die Beschäftigten, die unmittelbar mit der WEG-Verwaltung betraut sind, die Prüfung bestanden haben oder keine machen müssen.


Ab wann gilt eine Prüfung als bestanden?

Zum Bestehen der Prüfung müssen 50 % in allen Teilbereichen erreicht werden.


Was kostet die Teilnahme an der Prüfung?

Die Prüfungsgebühr beträgt 340 Euro. Hinzu kommen die Lohnkosten, Schulungskosten sowie ggf. Reise- und Übernachtungskosten.