Inside E+H - Neues Format für Mitglieder des E+H Senatorenclubs

Im Senatorenclub vereint E+H Versicherungsmakler zahlreiche Mehrwerte exklusiv für Kunden und Partner des Unternehmens. Neuestes Format ist die Aktuelle Stunde. Hier können praxisrelevante Fachfragen an renommierte Experten eingesendet werden, die dann einmal pro Monat im Rahmen von Live-Webinaren beantwortet werden. „Mit diesem Format bieten wir unseren Partnern nicht nur einen unkomplizierten und kostenfreien Zugang zu ausgewiesenen Fachleuten der Branche, sondern lassen auch die gesamte E+H Community von diesen Inhalten profitieren“, so Geschäftsführer Klaus D. Hanselmann. Im Kreis der Experten versammeln sich Vertreter unterschiedlichster Tätigkeitsbereiche, wie Digitalisierung, Recht oder Brandschutz.

Im E+H Mediacenter haben die Mitglieder des E+H Senatorenclubs auch die Möglichkeit, die einzelnen Folgen nachzuhören.

Einen kleinen Einblick für alle Leser der E+H Immonews bieten wir an dieser Stelle in der neu geschaffenen Rubrik „Frage des Monats“:  

Im Senatorenclub vereint E+H Versicherungsmakler zahlreiche Mehrwerte exklusiv für Kunden und Partner des Unternehmens. Neuestes Format ist die Aktuelle Stunde. Hier können praxisrelevante Fachfragen an renommierte Experten eingesendet werden, die dann einmal pro Monat im Rahmen von Live-Webinaren beantwortet werden. „Mit diesem Format bieten wir unseren Partnern nicht nur einen unkomplizierten und kostenfreien Zugang zu ausgewiesenen Fachleuten der Branche, sondern lassen auch die gesamte E+H Community von diesen Inhalten profitieren“, so Geschäftsführer Klaus D. Hanselmann. Im Kreis der Experten versammeln sich Vertreter unterschiedlichster Tätigkeitsbereiche, wie Digitalisierung, Recht oder Brandschutz.

Im E+H Mediacenter haben die Mitglieder des E+H Senatorenclubs auch die Möglichkeit, die einzelnen Folgen nachzuhören.

Einen kleinen Einblick für alle Leser der E+H Immonews bieten wir an dieser Stelle in der neu geschaffenen Rubrik „Frage des Monats“:  

FRAGE DES MONATS

Welche Ergänzungen oder Änderungen im Verwaltervertrag sind aufgrund der WEG-Reform notwendig bzw. sinnvoll?

-        Die Verknüpfung von Abberufung und Ende des Verwaltervertrags als auflösende Bedingung sollte im Interesse des Verwalters entfernt werden.

-        Die Aufspaltung der Vergütung in eine Grundvergütung und Sondervergütungen ist vor dem Hintergrund der neuen Abberufungsregelung des Verwalters neu zu bewerten.

-        Die Aufnahme eines vertraglichen Sonderkündigungsrechts für den Verwalter ist abzuwägen.

-        Da der Verwalter nun per Gesetz mit einer umfassenden Vertretungsmacht ausgestattet ist, braucht es vertragliche Vollmachten nach neuem WEG nicht mehr.

-        Der Umfang der Vertretungsmacht des Verwalters im Innenverhältnis sollte in seinem Interesse jedoch vertraglich geregelt werden.  

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Im Senatorenclub vereint E+H Versicherungsmakler zahlreiche Mehrwerte exklusiv für Kunden und Partner des Unternehmens. Neuestes Format ist die Aktuelle Stunde. Hier können praxisrelevante Fachfragen an renommierte Experten eingesendet werden, die dann einmal pro Monat im Rahmen von Live-Webinaren beantwortet werden. „Mit diesem Format bieten wir unseren Partnern nicht nur einen unkomplizierten und kostenfreien Zugang zu ausgewiesenen Fachleuten der Branche, sondern lassen auch die gesamte E+H Community von diesen Inhalten profitieren“, so Geschäftsführer Klaus D. Hanselmann. Im Kreis der Experten versammeln sich Vertreter unterschiedlichster Tätigkeitsbereiche, wie Digitalisierung, Recht oder Brandschutz.

Im E+H Mediacenter haben die Mitglieder des E+H Senatorenclubs auch die Möglichkeit, die einzelnen Folgen nachzuhören.

Einen kleinen Einblick für alle Leser der E+H Immonews bieten wir an dieser Stelle in der neu geschaffenen Rubrik „Frage des Monats“:  

FRAGE DES MONATS

Welche Ergänzungen oder Änderungen im Verwaltervertrag sind aufgrund der WEG-Reform notwendig bzw. sinnvoll?

-        Die Verknüpfung von Abberufung und Ende des Verwaltervertrags als auflösende Bedingung sollte im Interesse des Verwalters entfernt werden.

-        Die Aufspaltung der Vergütung in eine Grundvergütung und Sondervergütungen ist vor dem Hintergrund der neuen Abberufungsregelung des Verwalters neu zu bewerten.

-        Die Aufnahme eines vertraglichen Sonderkündigungsrechts für den Verwalter ist abzuwägen.

-        Da der Verwalter nun per Gesetz mit einer umfassenden Vertretungsmacht ausgestattet ist, braucht es vertragliche Vollmachten nach neuem WEG nicht mehr.

-        Der Umfang der Vertretungsmacht des Verwalters im Innenverhältnis sollte in seinem Interesse jedoch vertraglich geregelt werden.