Inside E+H: Gefahrenquelle Trocknung

Wasserschäden sind die unrühmlichen Spitzenreiter unter den Versicherungsschäden an Gebäuden. Im Rahmen der Sekundärschadensbehebung ist regelmäßig eine Trocknung der betroffenen Wände nötig und diese will fachgerecht erledigt werden.


„Wir sind in der Praxis immer wieder mit dem Fall konfrontiert, dass Folgeschäden durch eine unzureichende Trocknung verursacht werden und die Versicherung sich damit nicht in der Pflicht sieht, diese zu regulieren“, so Christian Weißflog von E+H Versicherungsmakler. Wird also zu kurz, mit den falschen Geräten oder nicht fachgerecht getrocknet und resultieren daraus beispielsweise Korrosionsschäden, kann das dafür sorgen, dass die Versicherung nicht für den Folgeschaden aufkommt.


"Wir empfehlen daher immer, die Trocknung von Profis vornehmen zu lassen. Das führt nicht nur zum gewünschten Erfolg der Maßnahme, sondern sichert auch den Hausverwalter ab. 

Beauftragt dieser ungeeignete oder werden nicht geeignete Techniken oder Geräte verwendet und resultiert daraus ein Schaden für die Eigentümergemeinschaft, kann diese den Verwalter unter Umständen in Regress nehmen", so Christian Weißflog von E+H Versicherungsmakler.

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Inside E+H: Gefahrenquelle Trocknung

Wasserschäden sind die unrühmlichen Spitzenreiter unter den Versicherungsschäden an Gebäuden. Im Rahmen der Sekundärschadensbehebung ist regelmäßig eine Trocknung der betroffenen Wände nötig und diese will fachgerecht erledigt werden.


„Wir sind in der Praxis immer wieder mit dem Fall konfrontiert, dass Folgeschäden durch eine unzureichende Trocknung verursacht werden und die Versicherung sich damit nicht in der Pflicht sieht, diese zu regulieren“, so Christian Weißflog von E+H Versicherungsmakler. Wird also zu kurz, mit den falschen Geräten oder nicht fachgerecht getrocknet und resultieren daraus beispielsweise Korrosionsschäden, kann das dafür sorgen, dass die Versicherung nicht für den Folgeschaden aufkommt.


"Wir empfehlen daher immer, die Trocknung von Profis vornehmen zu lassen. Das führt nicht nur zum gewünschten Erfolg der Maßnahme, sondern sichert auch den Hausverwalter ab. 

Beauftragt dieser ungeeignete oder werden nicht geeignete Techniken oder Geräte verwendet und resultiert daraus ein Schaden für die Eigentümergemeinschaft, kann diese den Verwalter unter Umständen in Regress nehmen", so Christian Weißflog von E+H Versicherungsmakler.