Prämiensanierungen trotz Regressanspruch

WARUM AUCH FEHLENDE VERANTWORTUNG NICHT VOR STEIGENDEN VERSICHERUNGSPRÄMIEN SCHÜTZT

Sind Handwerksarbeiten an einem Gebäude nötig, lauert immer die Gefahr, dass bei der Ausführung ein intakter Gebäudeteil beschädigt wird – ein Szenario, das nicht nur das Nervenkostüm von Bewohnern, Eigentümern und Verwaltern angreifen kann, sondern auch den Geldbeutel.

Warum kommt es hier immer wieder zu Problemen? – „Auch wenn von vornherein klar ist, dass der Handwerker am Ende für den Schaden verantwortlich ist, wird in der Regel die Deckung der Gebäudeversicherung beansprucht“, weiß ease Geschäftsführer Marcel Hanselmann. „Das liegt daran, dass die Gebäudeversicherung den Neuwert und nicht den Zeitwert erstattet“, so Hanselmann weiter. Und den braucht es an dieser Stelle auch, denn das Gebäude muss ja erneut instand gesetzt werden. So weit, so gut – könnte man denken, Hauptsache das Geld für die Schadensbehebung fließt. Aber die in Fachkreisen als„ Sachversicherung vor Haftpflichtversicherung“ bekannte Regelpraxis hat durchaus Tücken.

Schadenfälle bei der Gebäudeversicherung lassen immer auch die Schadenquote ansteigen. Auf genau die schaut die Versicherung, wenn es um die Erhöhung der Beiträge geht und wenn der aktuelle Schaden groß genug ist, kann das zu diesem prüfenden Blick auf die Prämienkonditionen durchaus auch mal die Initialzündung sein.

Ein solches Szenario kann also dazu führen, dass der Versicherungsnehmer zwar seinen Schaden von der Gebäudeversicherung ersetzt bekommt, aber obwohl ihn keinerlei Verantwortung trifft, muss er höhere Versicherungsprämien erdulden. Die Tatsache, dass die Gebäudeversicherung später bei der Haftpflichtversicherung des Handwerkers Regress nehmen kann, muss daran grundsätzlich nichts ändern. „In solch einer Situation ist es dann unsere Aufgabe als Makler zu prüfen, wie hoch der Regress war und ob dieser bei der Bemessung der zukünftigen Prämien berücksichtigt wurde. Im Ergebnis kann das durch die Zeitwertproblematik trotzdem bedeuten, dass die Prämie erhöht bleibt, jedoch kann in vielen Fällen auf dieser Basis auch eine Prämiensenkung begründet werden", weiß Hanselmann.

„Versicherer reservieren bei laufenden Schäden finanzielle Mittel in der voraussichtlichen Höhe des Schadens. Dieser Prozess ist zwischenzeitlich von der BaFin recht klar geregelt. Dennoch prüfen wir, gerade bei geforderten Prämienerhöhungen, die Richtigkeit dieser Reserven genau." - Marcel Hanselmann

KANN MAN DIE PRÄMIENERHÖHUNGEN VOM VERURSACHER DES SCHADENS FORDERN?

Der findige Versicherungsnehmer könnte nun auf die Idee kommen, die Mehrkosten durch die steigenden Prämien im Rahmen des Regresses vom Handwerker zu fordern, denn dieser ist ja aus seiner Sicht schuld daran. „Das ist theoretisch denkbar, in der Praxis aber wohl kaum realistisch, weil es gerade bei Gebäudeversicherungen in Rahmenverträgen schwer bis unmöglich nachweisbar sein dürfte, dass genau dieser vom Handwerker verursachte Schaden und kein anderer Faktor zu der Prämiensanierung geführt hat“, so der Experte.

Empfehlenswert ist hingegen, nach einigen Jahren mit dem Versicherer gemeinsam den Schadenverlauf anzusehen und wenn der Schaden, den der Handwerker verursacht hat, tatsächlich ein Einzelfall war und die angehobene Prämie nicht das realistische Schadenprofil des Objektes widerspiegelt, eine Herabstufung der Zahlungen zu fordern.

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Prämiensanierungen trotz Regressanspruch

Warum kommt es hier immer wieder zu Problemen? – „Auch wenn von vornherein klar ist, dass der Handwerker am Ende für den Schaden verantwortlich ist, wird in der Regel die Deckung der Gebäudeversicherung beansprucht“, weiß ease Geschäftsführer Marcel Hanselmann. „Das liegt daran, dass die Gebäudeversicherung den Neuwert und nicht den Zeitwert erstattet“, so Hanselmann weiter. Und den braucht es an dieser Stelle auch, denn das Gebäude muss ja erneut instand gesetzt werden. So weit, so gut – könnte man denken, Hauptsache das Geld für die Schadensbehebung fließt. Aber die in Fachkreisen als„ Sachversicherung vor Haftpflichtversicherung“ bekannte Regelpraxis hat durchaus Tücken.

Schadenfälle bei der Gebäudeversicherung lassen immer auch die Schadenquote ansteigen. Auf genau die schaut die Versicherung, wenn es um die Erhöhung der Beiträge geht und wenn der aktuelle Schaden groß genug ist, kann das zu diesem prüfenden Blick auf die Prämienkonditionen durchaus auch mal die Initialzündung sein.

Ein solches Szenario kann also dazu führen, dass der Versicherungsnehmer zwar seinen Schaden von der Gebäudeversicherung ersetzt bekommt, aber obwohl ihn keinerlei Verantwortung trifft, muss er höhere Versicherungsprämien erdulden. Die Tatsache, dass die Gebäudeversicherung später bei der Haftpflichtversicherung des Handwerkers Regress nehmen kann, muss daran grundsätzlich nichts ändern. „In solch einer Situation ist es dann unsere Aufgabe als Makler zu prüfen, wie hoch der Regress war und ob dieser bei der Bemessung der zukünftigen Prämien berücksichtigt wurde. Im Ergebnis kann das durch die Zeitwertproblematik trotzdem bedeuten, dass die Prämie erhöht bleibt, jedoch kann in vielen Fällen auf dieser Basis auch eine Prämiensenkung begründet werden", weiß Hanselmann.

„Versicherer reservieren bei laufenden Schäden finanzielle Mittel in der voraussichtlichen Höhe des Schadens. Dieser Prozess ist zwischenzeitlich von der BaFin recht klar geregelt. Dennoch prüfen wir, gerade bei geforderten Prämienerhöhungen, die Richtigkeit dieser Reserven genau." - Marcel Hanselmann

KANN MAN DIE PRÄMIENERHÖHUNGEN VOM VERURSACHER DES SCHADENS FORDERN?

Der findige Versicherungsnehmer könnte nun auf die Idee kommen, die Mehrkosten durch die steigenden Prämien im Rahmen des Regresses vom Handwerker zu fordern, denn dieser ist ja aus seiner Sicht schuld daran. „Das ist theoretisch denkbar, in der Praxis aber wohl kaum realistisch, weil es gerade bei Gebäudeversicherungen in Rahmenverträgen schwer bis unmöglich nachweisbar sein dürfte, dass genau dieser vom Handwerker verursachte Schaden und kein anderer Faktor zu der Prämiensanierung geführt hat“, so der Experte.

Empfehlenswert ist hingegen, nach einigen Jahren mit dem Versicherer gemeinsam den Schadenverlauf anzusehen und wenn der Schaden, den der Handwerker verursacht hat, tatsächlich ein Einzelfall war und die angehobene Prämie nicht das realistische Schadenprofil des Objektes widerspiegelt, eine Herabstufung der Zahlungen zu fordern.