Risiko bei steigenden Nebenkosten
Die Kosten steigen in allen Bereichen. Wer sich an die Gesamtabrechnungen zum Jahresanfang zurückerinnert, wird es noch vor Augen haben, doch auch der regelmäßige Wocheneinkauf macht die hohe Kostensituation nur allzu deutlich.
Die Kosten steigen in allen Bereichen. Wer sich an die Gesamtabrechnungen zum Jahresanfang zurückerinnert, wird es noch vor Augen haben, doch auch der regelmäßige Wocheneinkauf macht die hohe Kostensituation nur allzu deutlich.
Unter Druck stehen in dieser Situation auch die Versicherungen. Schließlich wirken sich die allgemein steigenden Kosten auch negativ bei Schäden, deren Behebung und Regulierung aus. Die Materialkosten steigen, der Stundenlohn für die Handwerker ebenso wie auch beispielsweise die Fahrtkosten aufgrund der hohen Spritpreise. Zu der ohnehin herausfordernden Kostensituation kommt zusätzlich die Häufung von Unwetterereignissen wie die Hochwasser zu Jahresbeginn, worüber wir bereits in der Immonews 01/2024 berichtet haben, und die alternde Gebäudesubstanz in Deutschland. In Summe führen diese Faktoren, in Kombination auch mit steigenden Kosten im Energiebereich, zu merklichen Sprüngen bei den Nebenkosten – und das in einer Zeit, in der die Geldbeutel der Bewohner sowieso schon stark strapaziert sind. Naheliegend also, dass Bewohner immer häufiger ganz genau hinsehen bei den Nebenkosten und ob sie nicht den ein oder anderen Posten doch irgendwie ablehnen können. In der Welt der Immobilienverwaltung stellt sich dabei die Frage, was an dieser Stelle zu beachten ist, sodass man als Verwalter nicht am Ende derjenige ist, der im Regen steht. „Sofern im Mietvertrag die entsprechenden Kostenpositionen rechtswirksam als umlagefähig vereinbart sind (im Wohnraummietrecht also z.B. allein Betriebskosten nach Maßgabe der Betriebskostenverordnung) und keine pauschale, sondern monatliche Vorauszahlungen des Mieters festgelegt wurden, gibt es keine kostenmäßige Deckelung der Nebenkosten. Der Vermieter kann dann die tatsächlich anfallenden Kosten an den Mieter im vereinbarten Umfang weiter belasten“, erklärt ease Rechtsexperte Thomas Hannemann die Situation. Dass die Mieter versuchen, die steigenden Kosten abzuwehren, ist, wie bereits erwähnt, durchaus nachvollziehbar. „Daher sollten die entsprechenden Verträge immer im Blick behalten und gegebenenfalls überprüft werden“, so der Experte. Decken die Verträge die Weiterberechnung der Nebenkosten gemäß den tatsächlichen Kosten in vollem Umfang ab, „könnten sich die Mieter dennoch auf einen Verstoß gegen den zu beachtenden Wirtschaftlichkeitsgrundsatz berufen, zum Beispiel dann, wenn Vermieter und/oder Verwalter ihrer Pflicht zur Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen ordnungsgemäß nachgekommen wären und dadurch unnötige höhere Kosten hätten vermieden werden können“, beschreibt Hannemann die Situation weiter. Das könne zum Beispiel eine ausgebliebene, aber notwendige Reparatur am Leitungsnetz sein, die zu vermehrten Wasserschäden und in der Folge zu steigenden Versicherungsprämien führe. Es geht also um Präventionsmaßnahmen, die die Kostensituation in der Zukunft positiv beeinflussen. Der Verwalter ist dazu verpflichtet, auf solche Optionen aufmerksam zu machen und Vorschläge zu unterbreiten. „Wir bei ease bieten unseren Kunden solche Optionen an und empfehlen den Hausverwaltern, die Gebäudebestände zu analysieren, um Objekte zu identifizieren, bei denen es sinnvoll ist, auch Präventionsmaßnahmen ins Auge zu fassen. Schließlich wäre es ärgerlich, wenn der Mieter sich am Ende erfolgreich darüber beschweren kann, dass der Verwalter Schuld an der Höhe der Nebenkosten trägt, weil er die Entwicklung des Gebäudes vernachlässigt hat“, rät ease Geschäftsführer Marcel Hanselmann.