Kurz gefasst: Verwaltervollmacht - Ja oder Nein?

Die Verwaltervollmacht war lange Jahre die zentrale Legitima- tion für Immobilienverwalter, um für die Eigentümer eines Objek- tes Dritten gegenüber handeln zu können. Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ist der Verwalter nun ein Organ der Gemeinschaft und dies könnte die Verwaltervollmacht un- nötig machen. Doch ist das so? Grundsätzlich tritt an die Stelle der Verwaltervollmacht nun die protokollarische Bestellung des Verwalters, unterzeichnet von mindestens zwei Eigentümern und dem Verwalter selbst. In Sondersituationen, beispielsweise bei der Verwalterzustimmung zu einem Eigentumsverkauf, muss der Ver- walter weiterhin seine Legitimation aber mittels Vollmacht beim Grundbuchamt nachweisen. Wer als Hausverwalter also vor dem Hintergrund der reformierten Rechtslage auf eine generelle Ver- waltervollmacht verzichtet, muss sich darauf einstellen, in Ausnah- mefällen kurzfristig doch noch eine beschaffen zu müssen.

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Kurz gefasst: Verwaltervollmacht - Ja oder Nein?

Die Verwaltervollmacht war lange Jahre die zentrale Legitima- tion für Immobilienverwalter, um für die Eigentümer eines Objek- tes Dritten gegenüber handeln zu können. Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ist der Verwalter nun ein Organ der Gemeinschaft und dies könnte die Verwaltervollmacht un- nötig machen. Doch ist das so? Grundsätzlich tritt an die Stelle der Verwaltervollmacht nun die protokollarische Bestellung des Verwalters, unterzeichnet von mindestens zwei Eigentümern und dem Verwalter selbst. In Sondersituationen, beispielsweise bei der Verwalterzustimmung zu einem Eigentumsverkauf, muss der Ver- walter weiterhin seine Legitimation aber mittels Vollmacht beim Grundbuchamt nachweisen. Wer als Hausverwalter also vor dem Hintergrund der reformierten Rechtslage auf eine generelle Ver- waltervollmacht verzichtet, muss sich darauf einstellen, in Ausnah- mefällen kurzfristig doch noch eine beschaffen zu müssen.

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