Wo wird ein Feuerlöscher gebraucht?

Um die 200.000 Brände ereignen sich laut Feuerwehrverband Deutschland Jahr für Jahr in deutschen Haushalten. Bei den Ursachen führen der Bereich der Elektrizität und menschliches Fehlverhalten die unrühmlichen Statistiken an. Die Folge sind Schäden, deren Beseitigung auch mal mehrere Millionen Euro bedeuten kann und wo Schäden sind, stellt sich schnell auch die Frage, wer dafür aufkommt. „Schäden durch Brände sind grundsätzlich von der Gebäudeversicherung gedeckt“, weiß Karl Georg Schmidt, Gebäudeversicherungsexperte bei ease. Doch lauern Ausschlussfallen in den Versicherungsbedingungen, wenn am Ort des Brandes keine Feuerlöscher zur Verfügung standen? – „Generell nicht – es gibt keine gesonderte Auflage in den Versicherungsbedingungen, die das Vorhalten eines Feuerlöschers regelt. Versicherer verweisen aber darauf, dass behördliche und gesetzliche Vorgaben einzuhalten sind. Sofern dort Handfeuerlöscher gefordert werden, ist dem unbedingt nachzukommen, denn kommt es zum Brand und ist dieser ursächlich auf das Fehlen von Feuerlöschern zurückzuführen, so können Versicherer die Übernahme des Schadens gegebenenfalls ablehnen“, so Schmidt weiter. Diese gesetzlichen Vorschriften gibt es beispielsweise für sämtliche Arbeitsstätten. Wo, wie viele und welche Feuerlöscher hier vorzuhalten sind, regelt die Arbeitsstättenverordnung. In Privathaushalten gibt es in Deutschland zwar keine Verpflichtung, aber sinnvoll sind Feuerlöscher laut Expertenmeinung auch hier, um bei Bränden in Küche, Hobbykeller oder Heizungsraum schnell reagieren zu können. „Kommt ein solcher Handfeuerlöscher dann tatsächlich mal zum Einsatz, ersetzen Versicherer oft auch die Wiederanschaffung“, weiß der Experte. Eine sinnvolle Investition reduziert durch das gezielte und schnelle Löschen die Schadenhöhe und damit die finanzielle Last für die Versicherung immens.

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Um die 200.000 Brände ereignen sich laut Feuerwehrverband Deutschland Jahr für Jahr in deutschen Haushalten. Bei den Ursachen führen der Bereich der Elektrizität und menschliches Fehlverhalten die unrühmlichen Statistiken an. Die Folge sind Schäden, deren Beseitigung auch mal mehrere Millionen Euro bedeuten kann und wo Schäden sind, stellt sich schnell auch die Frage, wer dafür aufkommt. „Schäden durch Brände sind grundsätzlich von der Gebäudeversicherung gedeckt“, weiß Karl Georg Schmidt, Gebäudeversicherungsexperte bei ease. Doch lauern Ausschlussfallen in den Versicherungsbedingungen, wenn am Ort des Brandes keine Feuerlöscher zur Verfügung standen? – „Generell nicht – es gibt keine gesonderte Auflage in den Versicherungsbedingungen, die das Vorhalten eines Feuerlöschers regelt. Versicherer verweisen aber darauf, dass behördliche und gesetzliche Vorgaben einzuhalten sind. Sofern dort Handfeuerlöscher gefordert werden, ist dem unbedingt nachzukommen, denn kommt es zum Brand und ist dieser ursächlich auf das Fehlen von Feuerlöschern zurückzuführen, so können Versicherer die Übernahme des Schadens gegebenenfalls ablehnen“, so Schmidt weiter. Diese gesetzlichen Vorschriften gibt es beispielsweise für sämtliche Arbeitsstätten. Wo, wie viele und welche Feuerlöscher hier vorzuhalten sind, regelt die Arbeitsstättenverordnung. In Privathaushalten gibt es in Deutschland zwar keine Verpflichtung, aber sinnvoll sind Feuerlöscher laut Expertenmeinung auch hier, um bei Bränden in Küche, Hobbykeller oder Heizungsraum schnell reagieren zu können. „Kommt ein solcher Handfeuerlöscher dann tatsächlich mal zum Einsatz, ersetzen Versicherer oft auch die Wiederanschaffung“, weiß der Experte. Eine sinnvolle Investition reduziert durch das gezielte und schnelle Löschen die Schadenhöhe und damit die finanzielle Last für die Versicherung immens.