Zankapfel in der Eigentümergemeinschaft: Der Selbstbehalt

Den Selbstbehalt der Gebäudeversicherung in einem Versicherungsfall muss die gesamte Gemeinschaft tragen. Das bekräftigt der BGH in einem aktuellen Urteil.

ZANKAPFEL IN DER
EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT:
DER SELBSTBEHALT

Den Selbstbehalt der Gebäudeversicherung in einem Versicherungsfall muss die gesamte Gemeinschaft tragen. Das bekräftigt der BGH in einem aktuellen Urteil. Die Karlsruher Richter hatten unlängst einen Fall zu entscheiden, in dem die Versicherung vor Hintergrund einer sehr hohen Anzahl an Leitungswasserschäden wegen mangelhafter Rohre einen Selbstbehalt von 7.500 Euro pro Versicherungsfall festlegte. Die Eigentümer einer Gewerbeeinheit im Objekt, die bislang noch nicht Opfer eines Wasserschadens wurden, wollten nicht mehr länger an den Kosten für die Selbstbehaltszahlungen wegen der Wasserschäden in den Wohneinheiten beteiligt werden. Der BGH erteilte diesem Begehren jedoch eine Absage. Neben der Tatsache, dass das gemeinschaftliche Eigentum auch gemeinschaftlich verpflichtet, stellen die Richter auch klar, dass ein höherer Selbstbehalt immer auch mit geringeren monatlichen Prämien einhergeht und davon schließlich auch die gesamte Gemeinschaft profitiert. „Es ist durchaus sinnvoll, solche Regelungen bewusst zu diskutieren, bevor es zum Streitfall kommt und gegebenenfalls den Kostenverteilungsschlüssel per Beschluss so zu verändern, wie es dem Willen der Gemeinschaft entspricht“, weiß E+H Rechtsexperte Thomas Hannemann.

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Zankapfel in der Eigentümergemeinschaft: Der Selbstbehalt

ZANKAPFEL IN DER
EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT:
DER SELBSTBEHALT

Den Selbstbehalt der Gebäudeversicherung in einem Versicherungsfall muss die gesamte Gemeinschaft tragen. Das bekräftigt der BGH in einem aktuellen Urteil. Die Karlsruher Richter hatten unlängst einen Fall zu entscheiden, in dem die Versicherung vor Hintergrund einer sehr hohen Anzahl an Leitungswasserschäden wegen mangelhafter Rohre einen Selbstbehalt von 7.500 Euro pro Versicherungsfall festlegte. Die Eigentümer einer Gewerbeeinheit im Objekt, die bislang noch nicht Opfer eines Wasserschadens wurden, wollten nicht mehr länger an den Kosten für die Selbstbehaltszahlungen wegen der Wasserschäden in den Wohneinheiten beteiligt werden. Der BGH erteilte diesem Begehren jedoch eine Absage. Neben der Tatsache, dass das gemeinschaftliche Eigentum auch gemeinschaftlich verpflichtet, stellen die Richter auch klar, dass ein höherer Selbstbehalt immer auch mit geringeren monatlichen Prämien einhergeht und davon schließlich auch die gesamte Gemeinschaft profitiert. „Es ist durchaus sinnvoll, solche Regelungen bewusst zu diskutieren, bevor es zum Streitfall kommt und gegebenenfalls den Kostenverteilungsschlüssel per Beschluss so zu verändern, wie es dem Willen der Gemeinschaft entspricht“, weiß E+H Rechtsexperte Thomas Hannemann.